AGB`s
Wendt & Pelchrzim Designagentur
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wendt & Pelchrzim Designagentur (im Folgenden „Agentur“ genannt) sind Bestandteil eines jeden Angebotes und Vertrages. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, die Vertragsparteien haben dies im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Jegliche, auch teilweise Verwendung von der Agentur mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Agentur. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen der Agentur. Dies gilt auch für die Teile der Präsentation, die von durch die Agentur beauftragte Dritte erstellt wurden.
Von der Agentur übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Modelle, Originalillustrationen u.Ä.), die die Agentur erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, sind Eigentum des Kunden. Bei Anforderung durch den Kunden werden diese zusammengestellt und herausgegeben. Zur Aufbewahrung ist die Agentur nicht verpflichtet.
Sämtliche durchzuführenden Maßnahmen bedürfen der vorherigen Freigabe durch den Kunden. Die Freigabe muss schriftlich erfolgen. In Ausnahmefällen kann eine mündliche Freigabe erteilt werden, die von der Agentur per Mail oder Fax innerhalb einer angemessen Frist bestätigt wird. Durch die Freigabe der Maßnahme übernimmt der Kunde die volle Haftung
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden.
Die Agentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
Aufträge an Werbeträger erteilt die Agentur im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet die Agentur nicht.
Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat.
Die Lieferverpflichtungen der Agentur sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind oder die Website online gestellt wurde. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber ab dem Moment, in dem die Übergabe an den Transporteur erfolgt ist.
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber alle etwaigen Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
Zwei Korrekturdurchläufe sind im Preis enthalten. Alle weiteren Durchläufe werden nach Stundensatz (80 EUR) oder Tagessatz (640 EUR) berechnet.
Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
Rechnungen der Agentur sind zehn Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Die Agentur ist berechtigt, ab dem elften Tag nach Rechnungsdatum Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu erheben.
Bei längeren Projektlaufzeiten berechnet die Agentur gemäß Projektverlauf angemessene Abschläge.
Der Kunde erwirbt mit Ausgleich der Zahlung das zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an allen von der Agentur im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Arbeiten.
Zieht die Agentur zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden deren Nutzungsrechte erworben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.
Die Agentur ist berechtigt, die erstellten Arbeiten und Leistungen im Rahmen ihrer Eigenwerbung, auch im Internet und im Rahmen von Wettbewerben, zu verwenden.
Die Agentur sichert vertrauliche Behandlung aller den Kunden betreffenden Informationen zu.
Von der Agentur gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
Bei Vorliegen von Mängeln steht der Agentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.
Die Haftung der Agentur beschränkt sich auf die grobe Fahrlässigkeit und auf den Ausgleich typischer und voraussehbarer Schäden.
Die Haftung der Agentur wird in der Höhe auf Euro 2.000,– beschränkt.
9.6 Die markenrechtliche Prüfung sowie Wettbewerbsabgrenzung obliegen dem Kunden.
Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.
Stand 01 01 2023